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Kranz und Dr. Abele
Lärm, Geruchsbelästigung und Naturschutz
Immissionsschutzrecht

Karlsplatz 4
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93200
Telefax: 07181 932023
E-Mail: info@rae-kranz-abele.de

Bürozeiten:
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

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Sie haben Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Das Immissionsschutzrecht ist ein weiterer, sehr wichtiger Teil unserer Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts. Es greift in die verschiedensten Rechtsbereiche ein. 

Immissionsbelästigung im privaten Umfeld
So vertreten wir Sie z.B. als Nachbar, der durch Lärm oder Gerüche beeinträchtigt wird. Genauso nehmen wir Ihre Rechte als Bauherr war, wenn Sie ein Vorhaben verwirklichen möchten, welches zu Lärmimmissionen oder Geruchsimmissionen bei Dritten führen kann.

Immissionsrecht bei Großprojekten
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren von Straßen und anderen Großprojekten ein. Denn in diesem Zusammenhang spielen neben naturschutzrechtlichen Belangen meist auch Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen und der damit häufig verbundenen Wertminderung von Grundstücken sowie der dadurch oft geminderten Lebensqualität eine Rolle.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Abele spezialisiert auf die juristische Vertretung in solchen Fällen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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