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Ihr Ansprechpartner

 
Vorhabenplan, Erschließungsplan, Wegerecht
Öffentliches Baurecht
Dr. Klaus Abele

RA Dr. Klaus Abele

Karlsplatz 4
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93200
Telefax: 07181 932023
E-Mail: info@rae-kranz-abele.de

Bürozeiten:
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Baurechts liegt in der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Behörden in Fragen des öffentlichen Baurechts (wo und wie darf gebaut werden) und welche Gestaltungsmöglichkeiten es dabei gibt. Rechtsanwalt Dr. Abele berät und vertritt Sie auch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verträge (Erschließungsvertrag, städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungsplan). Der Umgang mit Behörden ist ihm dabei sehr vertraut, da er bereits eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen hat und über fünf Jahre bei verschiedenen Behörden tätig war.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat er umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltkammer nachweisen können.

Da das öffentliche Baurecht zu einem guten Teil von den Rechtsbeziehungen der Grundstücksnachbarn geprägt ist, nehmen wir Ihre Rechte auch im Bereich des privaten Nachbarrechts wahr. Hier geht es beispielsweise um Fragen notwendiger Abstände bzw. berechtigter Beseitigungsansprüche bei Bauwerken oder Pflanzungen, aber auch um notwendige Stützmauern, die Durchsetzung des Rechts, das Nachbargrundstück betreten zu dürfen etc.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertretet Herr Dr. Abele Sie rund um baurechtliche Fragestellungen – ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei zulässig; welche Planvorgaben der Gemeinde sind zu beachten; sind Ausnahmen oder Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans möglich; welche Möglichkeiten als Nachbar haben Sie, Ihre nachbarlichen Rechte zu wahren und durchzusetzen etc. – in Schorndorf, dem angrenzenden Remstal und Filstal sowie im Großraum Stuttgart 

Wir beraten und vertreten Sie selbstverständlich auch im Zusammenhang mit Baulandumlegungen und erarbeite Erschließungs- und andere städtebauliche Verträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Ihre individuelle Fragestellung klären wir am besten in einem ersten Analysegespräch.
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