Ihre Ansprechpartnerin
Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren, Schadenersatz und Schmerzensgeld
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
RA Reinhard Kranz
Karlsplatz 4
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93200
Telefax: 07181 932023
E-Mail: info@rae-kranz-abele.de
Bürozeiten:
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Im Verkehrsrecht steht die Kanzlei den Mandanten sowohl im strafrechtlichen Verfahren bei Verkehrsverstößen sowie bei Ordnungswidrigkeiten aller Art zur Seite. Bei der Geltendmachung und der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen unterstützt Sie Rechtsanwältin Nicole Gentner.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Im zivilrechtlichen Bereich machen wir für unsere Mandanten bei den Verkehrshaftpflicht-
versicherungen Schadensersatz für Personenschäden und Sachschäden geltend und setzen die Schmerzensgeldansprüche effektiv und schnell durch. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Im zivilrechtlichen Bereich machen wir für unsere Mandanten bei den Verkehrshaftpflicht-
versicherungen Schadensersatz für Personenschäden und Sachschäden geltend und setzen die Schmerzensgeldansprüche effektiv und schnell durch. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich.
Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren
Wir vertreten Sie im Straf- und Bußgeldverfahren und versuchen dafür zu sorgen, dass es nicht zu Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug kommt. Sollte es dennoch dazu gekommen sein, übernehmen wir auch die Vertretung im Verwaltungsverfahren und beraten und begleiten Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Insbesondere wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis, den Punktabbau und die MPU geht, ist eine juristische Prüfung und Vertretung empfehlenswert.
Ihre konkreten Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Rechtsanwalt Kranz.
Wir vertreten Sie im Straf- und Bußgeldverfahren und versuchen dafür zu sorgen, dass es nicht zu Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug kommt. Sollte es dennoch dazu gekommen sein, übernehmen wir auch die Vertretung im Verwaltungsverfahren und beraten und begleiten Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Insbesondere wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis, den Punktabbau und die MPU geht, ist eine juristische Prüfung und Vertretung empfehlenswert.
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