Ihr Ansprechpartner
Ehe, Familie, Scheidung und Sorgerecht
Familienrecht
Familienrecht
RA Reinhard Kranz
Karlsplatz 4
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93200
Telefax: 07181 932023
E-Mail: info@rae-kranz-abele.de
Bürozeiten:
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Im Ehe- und Familienrecht steht die Kanzlei ihren Mandanten zunächst in allen Fragen rund um die Gestaltung von Eheverträgen und Partner-
verträgen zur Seite.
Adoption
Im Rahmen unserer Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten im Verfahren der Adoptionen, sowohl als abgebender als auch als annehmender Verfahrens-
beteiligter. Die Annahme minderjähriger Kinder ebenso wie die Adoption Volljähriger hat weit-
reichende Konsequenzen für alle Beteiligten.
Es ist sinnvoll, sich vor Einleitung eines Adoptions-
verfahrens über das Verfahren und dessen Voraussetzungen sowie Wirkungen eingehend zu informieren.
Vaterschaftsrecht / Abstammungsrecht
Im Bereich des Abstammungsrechts sowie des Kindschaftsrechts beraten wir bei Zweifeln an der Vaterschaft und klären mit Ihnen, welche Möglich-
keiten bestehen, die Vaterschaft klären zu lassen.
Da die rechtliche Vaterschaft erhebliche Rechtsfolgen nach sich zieht, ist es auch für nicht mit der Kindes-
mutter verheiratete Väter sinnvoll, sich vor Aner-
kennung einer Vaterschaft beraten zulassen. Unsere juristische Vertretung erstreckt sich auch auf ein eventuell notwendiges Anfechtungsverfahren der Vaterschaft.
Trennung und Scheidung
Ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei sind Scheidungsmandate, Unterhaltsauseinander-
setzungen sowie Zugewinnausgleichsregelungen und Vermögensauseinandersetzungen. Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über die notwendigen Voraussetzungen und Konsequenzen. Bei Trennungen versuchen wir möglichst eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies für alle Seiten Ärger und Nerven spart. Falls notwendig vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.
verträgen zur Seite.
Adoption
Im Rahmen unserer Tätigkeit begleiten wir unsere Mandanten im Verfahren der Adoptionen, sowohl als abgebender als auch als annehmender Verfahrens-
beteiligter. Die Annahme minderjähriger Kinder ebenso wie die Adoption Volljähriger hat weit-
reichende Konsequenzen für alle Beteiligten.
Es ist sinnvoll, sich vor Einleitung eines Adoptions-
verfahrens über das Verfahren und dessen Voraussetzungen sowie Wirkungen eingehend zu informieren.
Vaterschaftsrecht / Abstammungsrecht
Im Bereich des Abstammungsrechts sowie des Kindschaftsrechts beraten wir bei Zweifeln an der Vaterschaft und klären mit Ihnen, welche Möglich-
keiten bestehen, die Vaterschaft klären zu lassen.
Da die rechtliche Vaterschaft erhebliche Rechtsfolgen nach sich zieht, ist es auch für nicht mit der Kindes-
mutter verheiratete Väter sinnvoll, sich vor Aner-
kennung einer Vaterschaft beraten zulassen. Unsere juristische Vertretung erstreckt sich auch auf ein eventuell notwendiges Anfechtungsverfahren der Vaterschaft.
Trennung und Scheidung
Ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei sind Scheidungsmandate, Unterhaltsauseinander-
setzungen sowie Zugewinnausgleichsregelungen und Vermögensauseinandersetzungen. Wir beraten Sie vor der Einleitung einer Scheidung über die notwendigen Voraussetzungen und Konsequenzen. Bei Trennungen versuchen wir möglichst eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dies für alle Seiten Ärger und Nerven spart. Falls notwendig vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und klären gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Ebenso wie Scheidungen bearbeiten wir auch die Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.
Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt
Trennungen und Scheidungen haben fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen – gemeinschaftliche Immobilien, Unternehmens-
beteiligungen sowie sonstiges Vermögen muss je nach Güterstand aufgeteilt werden. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich.
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existenzielle Bedeutung. Unterhaltsansprüche können für Eheleute, für minderjährige – aber auch für volljährige – Kinder bestehen. Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhalts-
verpflichtete bei der Klärung von Unterhalts-
ansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung
von Ansprüchen. Das Erwirken und die Abänderung von Unterhaltstiteln setzt die Kanzlei dabei mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus denselben.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht, die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung und das Umgangsrecht des nicht-betreuenden Elternteils (oder auch der Großeltern) betreffen. Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemein-
samen Kindes oder der Trennung der Beziehung geht.
Trennungen und Scheidungen haben fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen – gemeinschaftliche Immobilien, Unternehmens-
beteiligungen sowie sonstiges Vermögen muss je nach Güterstand aufgeteilt werden. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich.
Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existenzielle Bedeutung. Unterhaltsansprüche können für Eheleute, für minderjährige – aber auch für volljährige – Kinder bestehen. Wir unterstützen sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhalts-
verpflichtete bei der Klärung von Unterhalts-
ansprüchen sowie bei der späteren Überprüfung
von Ansprüchen. Das Erwirken und die Abänderung von Unterhaltstiteln setzt die Kanzlei dabei mit Nachdruck durch, ebenso wie die Vollstreckung aus denselben.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei einer Trennung immer auch die Interessen der Kinder betroffen. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht, die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung und das Umgangsrecht des nicht-betreuenden Elternteils (oder auch der Großeltern) betreffen. Auch für unverheiratete Eltern sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemein-
samen Kindes oder der Trennung der Beziehung geht.
Ihr Ansprechpartner
RA Reinhard Kranz
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Telefon: 07181 93200
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Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
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